sich eine städtische Kindertagesstätte auf dem Klinikgelände Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). In dieser Entgeltgruppe
eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Ärzte*innen an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt
eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Ärzte*innen an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt
als auch eigeninitiativ Was können Sie vom Klinikum Wolfsburg erwarten? Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Ärztin*innen an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Ein multiprofessionelles Team, interkulturelle
sich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA); In dieser Berufsgruppe sind derzeit überwiegend Frauen beschäftigt - Bewerbungen von Menschen eines anderen Geschlechts sind daher
(TV-Ärzte/VKA). In dieser Entgeltgruppe sind derzeit überwiegend Frauen beschäftigt - Bewerbungen von Menschen eines anderen Geschlechts sind daher besonders willkommen. Schwerbehinderte
auf dem Klinikgelände Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). In dieser Entgeltgruppe sind derzeit überwiegend Frauen
nach dem Tarifvertrag für Ärzte*innen an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Es wird Ihnen die Chance ge-boten, als Teil eines Teams innerhalb einer pädiatrisch
an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) Ein multiprofessionelles Team, interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle Förderung Eine angemessene und strukturierte Einarbeitungszeit Unsere Vorteile
nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Ein multiprofessionelles Team, interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle Förderung Eine angemessene und strukturierte
Einfühlungsvermögen gegenüber unseren Patient*innen Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen*Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung